Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Strafrecht
Allgemeiner Teil
Rücktrittshorizont bei mehraktigem Tatgeschehen
Rücktrittshorizont bei mehraktigem Tatgeschehen
21. August 2025
15 Kommentare
4,7 ★ (36.153 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und H planen, O „nur“ zu verprügeln. Beim Kampf sticht H trotzdem mit einem Messer und Tötungsvorsatz dreimal in Os Rücken. O bleibt kampffähig, sodass T davon nichts mitbekommt. Die Prügelei geht weiter. H rückt vom Tötungsvorsatz ab. Schließlich schießt T auf O, womit H nicht einverstanden ist. Beide fliehen. O überlebt.
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