Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Strafrecht

Allgemeiner Teil

Rücktrittshorizont bei mehraktigem Tatgeschehen

Rücktrittshorizont bei mehraktigem Tatgeschehen

21. August 2025

15 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T und H planen, O „nur“ zu verprügeln. Beim Kampf sticht H trotzdem mit einem Messer und Tötungsvorsatz dreimal in Os Rücken. O bleibt kampffähig, sodass T davon nichts mitbekommt. Die Prügelei geht weiter. H rückt vom Tötungsvorsatz ab. Schließlich schießt T auf O, womit H nicht einverstanden ist. Beide fliehen. O überlebt.

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