Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Klageänderung

Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der §§ 263, 267 ZPO analog und/oder § 269 Abs. 1 ZPO, Beispiel Beklagtenwechsel

Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der §§ 263, 267 ZPO analog und/oder § 269 Abs. 1 ZPO, Beispiel Beklagtenwechsel

17. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A und B schulden K aus unterschiedlichen Gründen Geld. K klagt nur gegen A, da er nur A für zahlungsfähig hält. Erst nach Beginn der mündlichen Verhandlung erfährt er, dass nur B Geld hat. Darum erklärt er, den Beklagten austauschen zu wollen. Weder A, noch B sind damit einverstanden. ‌

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