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Auswirkung der Rechtswidrigkeit des Hauptverwaltungsakts auf die Begründetheit der isolierten Anfechtung der Nebenbestimmung (Wiederholung)
Sachverhalt
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Begründetheit der Verpflichtungsklage – Obersatz (§ 113 Abs. 5 VwGO) (Einführung)
Gs ordnungsgemäßer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B meint, G besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 GastG), weil er in seiner letzten Kneipe Alkohol an 12-Jährige ausgeschenkt hat. G erhebt Verpflichtungsklage.
Obersatz der Verpflichtungsklage (§ 113 Abs. 5 VwGO)
Gs Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer erlaubnisbedürftigen Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B begründet das damit, dass G bereits eine andere Kneipe betreibt. G erhebt eine - zulässige - Verpflichtungsklage.