Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Verbotene Vernehmungsmethoden, § 136a StPO
Verbotene Vernehmungsmethoden, § 136a StPO
19. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird aufgrund der Aussage des P verurteilt. In der polizeilichen Vernehmung leugnete A zunächst die Tat. Obwohl Polizeibeamter P wusste, dass nur ein schwacher Verdacht gegen A bestand, sprach P von einer erdrückenden, A keine Chance lassenden Beweiskette. Daher gestand A die Tat.
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