Verstoß gegen Richtervorbehalt bei der Durchsuchung (§ 105 Abs. 1 StPO)

29. August 2025

4 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird aufgrund von Beweisen aus einer Wohnungsdurchsuchung (§ 102 StPO) verurteilt. Staatsanwältin S ordnete diese selbst an, ohne eine richterliche Anordnung überhaupt in Erwägung zu ziehen. S dokumentierte keine Gefahr für den Verlust von Beweismitteln.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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