Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Wahlrecht aus 2023 teilweise verfassungswidrig (BVerfG)
Wahlrecht aus 2023 teilweise verfassungswidrig (BVerfG)
19. August 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Ampel-Koalition hat im Jahr 2023 eine umfangreiche Reform des Wahlrechts vorgenommen. Einige Normen wurden dem BVerfG, unter anderem im Rahmen eines Normenkontrollantrags, zur Überprüfung vorgelegt. Mit Urteil vom 30.07.2024 hat das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen beurteilt.
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