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Wahlrecht aus 2023 teilweise verfassungswidrig (BVerfG)

Wahlrechtsreform 2023
einfach
schwer
20. Juni 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die Ampel-Koalition hat im Jahr 2023 eine umfangreiche Reform des Wahlrechts vorgenommen. Einige Normen wurden dem BVerfG, unter anderem im Rahmen eines Normenkontrollantrags, zur Überprüfung vorgelegt. Mit Urteil vom 30.07.2024 hat das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen beurteilt.

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