Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Verwertung der Vernehmung im Ermittlungsverfahren bei Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO (§ 252 StPO)
Verwertung der Vernehmung im Ermittlungsverfahren bei Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO (§ 252 StPO)
6. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Sein Bruder B belastet ihn in einer ordnungsgemäßen polizeilichen Vernehmung. Im Prozess beruft B sich aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Polizist P, der B vernommen hatte, wird über Bs Aussage vernommen und A daraufhin verurteilt.
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Einordnung des Falls
Verwertung der Vernehmung im Ermittlungsverfahren bei Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO (§ 252 StPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vernehmung des P über Bs Aussage verstößt gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz (§ 250 StPO).
Nein!
2. Die Vernehmung Vs steht auch im Einklang mit § 252 StPO, da die Norm nur die Verlesung des Vernehmungsprotokolls verbietet.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. A ist durch die Verletzung des § 252 StPO auch beschwert.
Ja, in der Tat!
4. A ist jedoch mit der Rüge der Verletzung des § 252 StPO präkludiert, da er der Verwertung der Aussage des P nicht schon in der Hauptverhandlung widersprochen hat.
Nein!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
fisko
18.12.2024, 15:57:41
MG/S § 136 Rn. 25
sparfüchsin
21.6.2025, 10:22:22
In einer Frage wird P als V bezeichnet

Linne Hempel
23.6.2025, 16:21:30
Hallo sparfüchsin, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team