SR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen

Strafklageverbrauch nach Einstellung wegen geringfügiger Schuld, § 153 Abs. 2 StPO

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Strafklageverbrauch nach Einstellung wegen geringfügiger Schuld, § 153 Abs. 2 StPO

18. April 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird wegen dreifachen Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB) angeklagt. Das Verfahren wird vom Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass A die Taten als Teil einer Bande begangen hat (§ 263 Abs. 5 StGB). Er wird erneut wegen des Betruges angeklagt und verurteilt.

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