Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Schranken des Art. 5 Abs. 3 GG - Nägeli
Schranken des Art. 5 Abs. 3 GG - Nägeli
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sprayer S sprüht in ganz Speyer zum Spaß Figuren und Schriftzüge an öffentliche und private Bauwerke. Deshalb wird S zu einer Geldstrafe verurteilt. Dabei berücksichtigt das Gericht auch S‘ Kunstfreiheit. S sieht sich trotzdem in seiner Kunstfreiheit verletzt.
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Einordnung des Falls
Schranken des Art. 5 Abs. 3 GG - Nägeli
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da die Inanspruchnahme des Eigentums Dritter schon nicht in den Schutzbereich der Kunstfreiheit fällt, stellt das strafrechtliche Urteil keinen Eingriff in S‘ Kunstfreiheit dar (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da die Kunstfreiheit schrankenlos gewährt wird (vgl. Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG), ist der Eingriff in S‘ Kunstfreiheit nicht gerechtfertigt, sondern verletzt seine Kunstfreiheit.
Nein!
Fundstellen
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