Akt der Exekutive
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C kleben sich aus Protest gegen die aus ihrer Sicht unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen auf die Straße. Neben sich legen sie Plakate auf denen sie die Einhaltung der Pariser Klimaziele fordern. Die gerufene Polizei erteilt ihnen einen Platzverweis.
Diesen Fall lösen 95,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Akt der Exekutive
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A, B und C sehen sich in ihrer Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) verletzt und wollen „nach Karlsruhe gehen“. Ist die Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn ein tauglicher Beschwerdegegenstand vorliegt (Art. 93 Abs. 1 Nr.4a GG, §90 Abs.1 BVerfGG)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Platzverweis ist ein tauglicher Beschwerdegegenstand (Art. 93 Abs.1 Nr. 4a GG, § 90 Abs.1 BVerfGG).
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!