Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Abwandlung: Isolierter Rechtsschutz gegen Androhung + Festsetzung
Abwandlung: Isolierter Rechtsschutz gegen Androhung + Festsetzung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D stellt ihren Restaurantbetrieb, trotz sofort vollziehbarem, rechtmäßigen Bescheid nicht ein. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von €30.000 angedroht. Behörde B setzt dieses nun fest. D will sich das nicht gefallen lassen.
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Einordnung des Falls
Abwandlung: Isolierter Rechtsschutz gegen Androhung + Festsetzung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D kann sowohl den Grundverwaltungsakt, als auch die Androhung des Zwangsmittels angreifen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die erfolgte Festsetzung des Zwangsmittels ist ein eigenständiger Verwaltungsakt.
Ja!
3. D kann die Festsetzung mit der Leistungsklage angreifen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ds Anwältin wird ihr raten, gegen die Androhung und die Festsetzung vorzugehen.
Ja, in der Tat!
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