Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Online-Durchsuchung – Grundrechte
Online-Durchsuchung – Grundrechte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizist P schleust über das Internet Spähsoftware auf den Heim-Computer der O, die es ihm ermöglicht, sämtliche Daten auf Os Computer auszulesen. O bekommt davon nichts mit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Online-Durchsuchung – Grundrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Einschleusen der Spähsoftware durch P auf Os Computer greift in den sachlichen Schutzbereich des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) ein.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil der Computer in Os Wohnung steht, stellt das Einschleusen der Spähsoftware über das Internet einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Einschleusen der Spähsoftware durch P auf Os Computer greift allein in den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit der O (Art. 2 Abs. 1 GG) ein.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.