ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

Verstoß gegen allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Heilung)

Verstoß gegen allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Heilung)

5. März 2026

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leichtmittelschwer

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G hat eine titulierte Forderung gegen S. Auf Gs Antrag hin begibt sich der Gerichtsvollzieher zu S und pfändet deren Münzsammlung. Da S der Titel nicht zuvor oder zeitgleich zugestellt worden ist, legt sie Vollstreckungserinnerung ein. Kurz darauf erfolgt die Zustellung. ‌

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