Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Verstoß gegen allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Heilung)
Verstoß gegen allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Heilung)
17. Juli 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (7.145 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat eine titulierte Forderung gegen S. Auf Gs Antrag hin begibt sich der Gerichtsvollzieher zu S und pfändet dessen Münzsammlung. Da S der Titel nicht zuvor oder zeitgleich zugestellt worden ist, legt er Vollstreckungserinnerung ein. Kurz darauf erfolgt die Zustellung.
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Einordnung des Falls
Verstoß gegen allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Heilung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vollstreckungserinnerung ist statthaft (§ 766 ZPO).
Ja, in der Tat!
2. Die Vollstreckungserinnerung ist aber mangels Erinnerungsbefugnis des S unzulässig.
Nein!
3. Eine Vollstreckungserinnerung ist begründet, wenn nicht alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen.
Genau, so ist das!
4. Die Zustellung des Titels ist eine allgemeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung.
Ja, in der Tat!
5. Eine Vollstreckungserinnerung des Vollstreckungsschuldners ist begründet, wenn die angegriffene Vollstreckungsmaßnahme nicht zulässig ist. Ist hierbei der Zeitpunkt der Vollstreckungshandlung entscheidend?
Nein!
6. Die Vollstreckungserinnerung des S ist begründet.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
sar84
2.9.2024, 13:10:49
Wenn es auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ankommt, dann brauche ich als Gläubiger doch faktisch nie warten bis zugestellt würde und Vollstrecke sofort, weil der Titel (per Post) ja dann irgendwann in den nächsten Tagen eintreffen wird. Bis aber das Vollstreckungsgericht seine Entscheidung getroffen hat, vergehen doch Monate (oder sind die schneller unterwegs?). Was soll dann die Zustellung noch schützen?
Entenpulli
3.10.2024, 11:10:15
Es besteht trotzdem ein Unterschied zwischen einer Vollstreckung mit und einer ohne Zustellung. Sinn und Zweck einer Heilung ist ja, dass es eine unnötige Förmelei wäre, die Handlung (hier die Vollstreckung) abzulehnen, nur damit die identische Handlung (im konkreten Fall: Nun nach erfolgter Zustellung) direkt im Anschluss daran erneut durchgeführt wird. Nicht anders wäre es hier.

Daniel G
5.4.2025, 18:13:58
brauch ich wirklich Heilung nach 189zpo? also die voraussetzung zustellung ist „geheilt“ weil es auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Erinnerung ankommt, aber ich dachte 189 bezieht sich nur auf einen verfahrensfehler der 160ff zpo
Florian
14.7.2025, 16:43:43
Nein, §189 ZPO ist über §191 ZPO auch auf Zustellungen im Parteibetrieb anwendbar.

Daniel G
14.7.2025, 17:18:42
Ok nice to know. Ob eine Zustellung durch die Partei oder von amts wegen hier durchgeführt wurde sollte aber letztendlich nicht meine Frage sein. Vielmehr ob es nicht eine autonome Heilung ist, weil man den Beschlusszeitpunkt als maßgebend ansieht.. wir haben ja einen Mangel in 750 zpo und nicht in der Art der Zustellung Außerdem wären Verfahrensfehler der Zustellung schon über die 160ff zu prüfen. 191 verweist ja nur auf diese.
Florian
15.7.2025, 00:18:57
Okay, hab jetzt verstanden, was du meinst. Du meinst den Aspekt, ob man denn wirklich die erste Zustellung heilen muss oder einfach direkt auf die zweite Zustellung abstellen kann, weil der maßgebliche ZP der ZP der gerichtlichen Beschlussfassung ist, oder? Der Mangel bei §750 ZPO betrifft ja die fehlende Zustellung und die Zustellung betrifft immer (entweder direkt oder wie in unserem Fall mittelbar) §§166ff. ZPO aus dem allgemeinen Teil der ZPO, also sind diese letztlich maßgeblich. Ob man dann aber ohne Heilung (direkt) auf die zweite Zustellung abstellt oder auf §189 ZPO und damit die Heilung der ersten Zustellung ist m.E. prinzipiell ein akademischer Streit ohne Praxisrelevanz. Im konkreten Fall würde ich eher (mit deiner Ansicht) dazu tendieren, dass es hier um die zweite Zustellung geht, weil beim ersten Mal schon gar keine Zustellung erfolgt ist und gerade nicht eine fehlerhafte (die dann geheilt werden würde). Wenn eine fehlerhafte Zustellung erfolgt wäre (die dann aber geheilt würde) und zusätzlich noch eine zweite Zustellung, dann wäre es m.E. aber komplett egal, auf welche man abstellt...
Moritz94
7.7.2025, 15:04:06
S ist laut Illustration weiblich. Dies könntet Ihr im Aufgabentext sowie den Teilaufgaben berücksichtigen. :)
Moritz94
10.7.2025, 14:41:26
Damit dieser Thread schnell gelöscht werden kann, markiere ich mal @[Tim Gottschalk](287974). :-)
Simon172
12.7.2025, 14:13:00
Danke für den kleinen Lacher!