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Zulässige Beweisverwertung - rechtswidrige Videoaufzeichnung durch Private

20. März 2026

15 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A wird vor dem Landgericht verurteilt. Zentrales Beweismittel ist eine Videoaufnahme, die von einer Überwachungskamera des Ladenbesitzers L stammt. Die Kamera filmte DSGVO-widrig 50 Meter in den Straßenraum hinein. Wäre die Kamera rechtmäßig angebracht, wäre A nicht gefilmt worden.

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