Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Zulässige Beweisverwertung - rechtswidrige Videoaufzeichnung durch Private
Zulässige Beweisverwertung - rechtswidrige Videoaufzeichnung durch Private
5. April 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht verurteilt. Zentrales Beweismittel ist eine Videoaufnahme, die von einer Überwachungskamera des Ladenbesitzers L stammt. Die Kamera filmte DSGVO-widrig 50 Meter in den Straßenraum hinein. Wäre die Kamera rechtmäßig angebracht, wäre A nicht gefilmt worden.
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Einordnung des Falls
Zulässige Beweisverwertung - rechtswidrige Videoaufzeichnung durch Private
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gericht würde gegen § 261 StPO verstoßen, wenn hinsichtlich der Videoaufnahmen ein Beweisverwertungsverbot vorlag.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kameraaufnahmen entstanden rechtswidrig. Hat hier die Strafverfolgungsbehörde gegen die DSGVO verstoßen?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Weil L als privater gefilmt hat, kann das Beweismittel in jedem Fall rechtmäßig verwertet werden.
Nein!
4. Die Videoaufnahmen verletzten As Menschenwürde in erheblicher Weise, weswegen ein Beweisverwertungsverbot vorliegt (§ 261 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sinan
26.11.2024, 16:08:07
Hier wird fälschlicherweise M-G/S § 275 Rn. 56 c als Fundstelle angegeben. Richtig ist aber natürlich M-G/S Einl. Rn. 56c.

BenKenobi
6.2.2025, 13:25:19
Hierzu gibt es auch eine Passage in M-G/S, 66. Aufl. 2023, § 100h, Rn. 1b.