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Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Klagegegner (Rechtsträgerprinzip)
Die Behörde B errichtet in der niedersächsischen Gemeinde G ein Coronatestzelt vor dem Grundstück des Ehepaar Lohses. Frau Lohse (L) ist der Meinung, das Zelt würde teilweise auch auf ihrem Grundstück stehen. Sie will, dass es abgebaut wird. L fragt sich, gegen wen sie ihre Klage richten muss.
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LK teilweise unbegründet: Nicht erfüllter ÖR-Vertrag
Unternehmerin U braucht in der Gemeinde G mehr Baugrund. G und U schließen einen wirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrag, wonach U günstig ein Grundstück der G pachten kann, sobald sie fünf Auszubildende in ihrem Betrieb eingestellt hat. Nachdem U 3 Azubis eingestellt hat, erhebt sie Leistungsklage gerichtet auf die Nutzung des Grundstücks. Die Klage ist zulässig.
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LK unbegründet: Kein Anspruch auf Unterlassung / Folgenbeseitigung
Die zuständige Behörde B warnt öffentlich vor gesundheitsgefährdenden Stoffen in Rs Produkten. Die Gefährdung besteht tatsächlich. R ist über diese öffentliche "Bloßstellung" empört. Sie verklagt B darauf, die Warnung zu widerrufen. Die Klage ist zulässig.
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LK begründet: Leistungsanspruch aus wirksamen VA
Landwirtin L erhält einen wirksamen Bewilligungsbescheid für eine Subventionszahlung. Aufgrund interner Probleme zahlt die zuständige Behörde B das Geld an L nicht aus. Nach einiger Zeit erhebt L Leistungsklage gerichtet auf die Auszahlung. Die Klage ist zulässig.
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Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Vorverfahren und Frist?
Die zuständige Behörde B hat Landwirtin L eine Agrarsubvention bewilligt. Zum angesagten Termin erhält L allerdings keine Zahlung. Es vergehen zwei Monate, ohne dass die Zahlung erfolgt. L schimpft über die unzuverlässige Verwaltung und will klagen.
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Fälle der Klagebefugnis: Leistungsklage auf Leistung
A stellt bei Behörde B einen Antrag auf Akteneinsicht im Zusammenhang eines Bauprojekts in der Nachbarschaft. B bewilligt A per Bescheid Akteneinsicht. An dem Tag, als A Einsicht nehmen will, hat Sachbearbeiterin S schlecht geschlafen und verweigert genervt die Akteneinsicht.
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Statthaftigkeit Leistungsklage: Einwirkungsanspruch bei privatrechtlich betriebener öffentlicher Einrichtung
Eine öffentliche Einrichtung in der Gemeinde U ist die Stadthalle. Betrieben wird diese durch die Stadthalle-GmbH, die zu 100% der U gehört. U verweigert der P-Partei die Anmietung der Stadthalle für ihre Wahlkampfveranstaltung. P-Parteivorsitzende V ist empört.
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Abgrenzung zur Anfechtungsklage Fall 2: Folgenbeseitigungsanspruch bei Vollzug eines rechtswidrigen VAs
Gemeinde G erlässt gegenüber der kleinen Hexe H eine Verfügung, nach der sie ihre Holzhütte grün anstreichen muss. Als sich H weigert, nimmt G den Anstrich vor. H ist der Meinung, die Verfügung war rechtswidrig. Sie will, dass der Anstrich rückgängig gemacht wird.
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Statthaftigkeit Leistungsklage: Abgrenzung zur Verpflichtungsklage: Gewährung von Akteneinsicht
Die Gemeinde G plant die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage neben Ms Grundstück. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die Behörde bewilligt ihren Antrag. Als M Einsicht nehmen will, verweigert ihr der schlecht gelaunte Behördenmitarbeiter S die Einsicht.
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Abgrenzung zur Verpflichtungsklage: Bewilligung von Akteneinsicht
Die Gemeinde G plant die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage neben dem Grundstück der M. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag der M unter Verweis auf entgegenstehende Geschäftsgeheimnisse Dritter ab.