Allgemeine Leistungs- und Unterlassungklage: 35 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 35 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Allgemeine Leistungs- und Unterlassungklage für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

Öffentliches Recht > VwGO

Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Klagegegner (Rechtsträgerprinzip)

Die Behörde B errichtet in der niedersächsischen Gemeinde G ein Coronatestzelt vor dem Grundstück des Ehepaar Lohses. Frau Lohse (L) ist der Meinung, das Zelt würde teilweise auch auf ihrem Grundstück stehen. Sie will, dass es abgebaut wird. L fragt sich, gegen wen sie ihre Klage richten muss.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > VwGO

LK unbegründet: Kein Anspruch auf Unterlassung / Folgenbeseitigung

Die zuständige Behörde B warnt öffentlich vor gesundheitsgefährdenden Stoffen in Rs Produkten. Die Gefährdung besteht tatsächlich. R ist über diese öffentliche "Bloßstellung" empört. Sie verklagt B darauf, die Warnung zu widerrufen. Die Klage ist zulässig.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > VwGO

Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Vorverfahren und Frist?

Die zuständige Behörde B hat Landwirtin L eine Agrarsubvention bewilligt. Zum angesagten Termin erhält L allerdings keine Zahlung. Es vergehen zwei Monate, ohne dass die Zahlung erfolgt. L schimpft über die unzuverlässige Verwaltung und will klagen.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > VwGO

Fälle der Klagebefugnis: Leistungsklage auf Leistung

A stellt bei Behörde B einen Antrag auf Akteneinsicht im Zusammenhang eines Bauprojekts in der Nachbarschaft. B bewilligt A per Bescheid Akteneinsicht. An dem Tag, als A Einsicht nehmen will, hat Sachbearbeiterin S schlecht geschlafen und verweigert genervt die Akteneinsicht.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > VwGO

Statthaftigkeit Leistungsklage: Einwirkungsanspruch bei privatrechtlich betriebener öffentlicher Einrichtung

Eine öffentliche Einrichtung in der Gemeinde U ist die Stadthalle. Betrieben wird diese durch die Stadthalle-GmbH, die zu 100% der U gehört. U verweigert der P-Partei die Anmietung der Stadthalle für ihre Wahlkampfveranstaltung. P-Parteivorsitzende V ist empört.