Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Grundfall: Erlass eines Kostenbescheids
Grundfall: Erlass eines Kostenbescheids
4. April 2025
4 Kommentare
4,9 ★ (9.693 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Grundstückseigentümerin E ist im Sabbatical. Behörde B lässt währenddessen im Sofortvollzug einen Baum auf Es Grundstück fällen, der sich gefährlich auf die Straße neigt, und erlässt einen formell rechtmäßigen Bescheid, wonach E die Kosten der Maßnahmen zu tragen hat. E ist empört.
Diesen Fall lösen 82,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Erlass eines Kostenbescheids
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat den Baum im Rahmen einer Ersatzvornahme fällen lassen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kosten des Verwaltungszwangs trägt immer der Staat.
Nein!
3. Die Ermächtigung für den Erlass des Kostenbescheids ergibt sich aus § 6 Abs. 2 VwVG
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Kostenbescheid ist formell rechtmäßig. Müsste der Kostenbescheid auch materiell rechtmäßig sein?
Ja, in der Tat!
5. Die jeweils einschlägigen Normen (z.B. § 19 Abs. 1 S. 1 VwVG) setzen ihrem Wortlaut nach ausdrücklich voraus, dass die Behörde rechtmäßig vollstreckt hat.
Nein!
6. Der Kostenbescheid müsste weiterhin gegenüber dem richtigen Schuldner ergangen sein, sowie fällige und erstattungsfähige Kosten enthalten. Zudem muss der Bescheid verhältnismäßig sein.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Burumar🐸
28.1.2024, 10:54:02
Bei einer Frage fehlt der Antworttext

prefi
5.3.2025, 16:48:01
Fehlt immer noch, push
Aleks_is_Y
29.2.2024, 14:10:07
In einem früheren Kapitel habt ihr die Abgrenzung anhand des Interesses des Pflichtigen vorgenommen: Fiktive/ hypothetische Zustimmung zur
Ersatzvornahme, bzw. Handeln im Interesse des Pflichtigen. Hier könnte man doch Annehmen, dass die Fällung des Baums im Interesse der Pflichtigen lag und somit eigentlich ein ASOG Fall vorliegt, oder habe ich etwas falsch verstanden?

Linne_Karlotta_
16.12.2024, 16:17:27
Hey @[Aleks_is_Y](225618), danke für deine Frage. Könntest Du mir vielleicht einmal genauer sagen, auf welche Aufgabe Du hier Bezug nimmst (falls Du Dich noch erinnerst ;)), damit ich Deine Frage besser verstehen kann? Generell kann ich sagen, dass wir an dieser Stelle aus didaktischen Gründen vorgegeben haben, dass es sich um einen
Sofortvollzughandelt. Der Fokus in der Aufgabe liegt auf der Kostenfolge, nicht auf der Abgrenzung von polizeirechtlichen
Standardmaßnahmenund Maßnahmen der
Verwaltungsvollstreckung. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team