Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2023
Reisemangel bei „Fahrt ins Blaue“
Reisemangel bei „Fahrt ins Blaue“
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rentner R macht eine als ,,Fahrt ins Blaue’’ beworbene Busreise, von der er bei der Buchung nur die Reisezeit kennt. Das Programm wird ihm erst zu Reisebeginn ausgehändigt. Weil der dort als Highlight genannte Musicalbesuch dann aber pandemiebedingt ausfällt und durch eine Stadttour ersetzt wird, möchte R Geld zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Reisemangel bei „Fahrt ins Blaue“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R hat mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag nach § 651a Abs. 2 BGB geschlossen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Minderung des Reisepreises tritt nur ein, wenn R gegenüber dem Reiseveranstalter die Minderung erklärt (§ 651m Abs. 1 BGB).
Nein!
3. Ein Mangel der Reiseleistung kann nur bestehen, wenn die Parteien eine Beschaffenheitsvereinbarung abgeschlossen haben (§ 651i Abs. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Bei Abschluss des Reisevertrags stand dem Reiseveranstalter für die Auswahl und Gestaltung des Reiseprogramms ein Leistungsbestimmungsrecht zu.
Ja, in der Tat!
5. Mit der Aushändigung des Programms hat der Reiseveranstalter sein Bestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 2 BGB ausgeübt.
Ja!
6. Da der Musicalbesuch nicht stattgefunden hat, könnte ein Reisemangel vorliegen.
Genau, so ist das!
7. Durch den Austausch des Musicalbesuchs gegen die Stadtrundfahrt wurde der Mangel jedoch behoben.
Nein, das trifft nicht zu!
8. Ist der Reisemangel ausgeschlossen, weil es dem Veranstalter pandemiebedingt unmöglich war, den Musicalbesuch durchzuführen (§ 275 BGB).
Nein!
9. R steht somit ein Anspruch auf Erstattung des über den geminderten Reisepreis hinaus gezahlten Betrags nach § 651m Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 346 Abs. 1 BGB zu.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
DominickKantor
14.7.2023, 07:57:03
Eine Frage zum Mängelbegriff. Nach 651i Abs. 1 S. 3 wird die Nichtleistung der Schlechtleistung gleichgestellt. Heißt dies, dass keine allgemeine Norm über Nichtleistungen mehr Anwendung finden kann?
Marina
26.10.2023, 12:01:28
Könnte man nicht auch vorbringen, die Pauschalreise sei gem. § 651g III S.2 BGB nicht von gleichwertiger
Beschaffenheit, so dass auch hierüber § 651m BGB Anwendung fände?
Leo Lee
28.10.2023, 16:20:55
Hallo Marina, das ist an sich eine gute Idee. Beachte allerdings, dass es hier um einen Mangel an sich geht (also wir befinden uns innerhalb eines spezifischen Vertrags und diskutieren dort den Mangel) und NICHT um eine Vertragsänderung, die von § 651g III 2 BGB vorausgesetzt wird. Denn mit „Leistungsänderungen“ sind solche Änderungen gemeint, die VOR dem Reisebeginn eintreten und damit auch erklärt werden müssen. Da hier alles nach Beginn erklärt wird und stattfindet (Fahrt ins Blaue) greift somit § 651g BGB nicht. Hierzu kann ich die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, Tonner § 651g Rn. 1 ff. empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Alicia
9.1.2024, 15:21:12
Die Entscheidung kam, allerdings außerhalb vom Pauschalreiserecht, heute im Examen
Sophie
10.1.2024, 20:49:04
Lief so auch in Niedersachsen. 👍
Nora Mommsen
11.1.2024, 11:17:40
Danke euch beiden für den Tipp!
CR7
15.8.2024, 09:55:55
@[
Nora Mommsen](178057) das lief aber nicht 2023, sondern 2024. Die Threads wurden auch Anfang Januar erstellt. Daher müsste das korrigiert werden! LG