Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)
Eilrechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO (Statthaftigkeit)
Eilrechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO (Statthaftigkeit)
19. Juli 2025
1 Kommentar
4,7 ★ (5.197 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A hat einen Anwohnerinnen-Parkausweis der Stadt S. Bisher musste A hierfür € 30 im Jahr zahlen. S erlässt eine neue Rechtsverordnung, wonach der Ausweis € 240 im Jahr kostet.
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