Strafrecht
Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)
Der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO)
Der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO)
3. September 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) verurteilt. Das Gericht ist überzeugt, A auf einem unscharfen Blitzerfoto anhand seiner Statur, seines Haarschnitts und seiner Brille am Steuer seines Kfz zu erkennen. A rügt, dass er in dem Bild nicht eindeutig zu erkennen sei.
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