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Das Mündlichkeitsprinzip (§ 261 StPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Grundsatz In dubio pro reo - Einführungsfall
A ist des Diebstahls (§ 242 StGB) angeklagt. Man hat ihn mit einer jetzt leeren Brieftasche erwischt, die aus Os Auto gestohlen wurde. A gibt an, er habe sie gefunden und sei auf dem Weg zum Fundbüro. Nichts deutet darauf hin, dass er am Tatort war.
In dubio pro reo - Anwendbarkeit auf Verfahrenshindernisse?
A ist des Diebstahls angeklagt. Dieser verjährt nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Die Tat fand irgendwann zwischen dem 15.02.2019 und dem 10.03.2019 statt und die Verjährung wurde erst am 01.03.2024 gehemmt. Das Gericht ist sich deshalb unsicher, ob die Tat verjährt ist.