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Anfechtung nach § 123 BGB – Täuschung bei Schweigen
Sachverhalt
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Prognose als Tatsache? – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
V verkauft formwirksam eine Immobilie an K. Er beteuert, sie werde sich mit der Steuerersparnis und den Mieteinnahmen von selbst tragen. Tatsächlich übersteigen die Kosten der Immobilie die Steuereinsparungen und Mieteinnahmen deutlich, was V wusste.
Tatsachen (3) Werbung?
V möchte den Umsatz seines Haushaltswarengeschäfts steigern. Er bewirbt einen seiner Staubsauger als den Besten der Welt. K vertraut darauf und kauft den Staubsauger. Der Staubsauger ist nicht der Beste der Welt.