Beschwerdefähigkeit von EU-Bürgern
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Austauschstudent F (französischer Staatsbürger) sieht sich durch die im Rahmen der Corona Pandemie erlassenen Versammlungsverbote in seiner Freiheit bedroht. Er beschließt, Verfassungsbeschwerde zu erheben.
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Einordnung des Falls
Beschwerdefähigkeit von EU-Bürgern
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn A beschwerdefähig ist (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. F ist beschwerdefähig, Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsverbot zu erheben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.