Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 2 VwGO)
Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 2 VwGO)
21. April 2025
4 Kommentare
4,5 ★ (2.970 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S will ein altes Bauernhaus in ein schickes Steuerberaterinnen-Büro umbauen. S beantragt die erforderliche Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde B. Sachbearbeiter und Faulpelz F lässt den Antrag fünf Monate liegen.
Diesen Fall lösen 89,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 2 VwGO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung. Ist die Verpflichtungsklage statthaft (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die erfolglose Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ist nur eine Sachentscheidungsvoraussetzung der Anfechtungsklage (§ 68 Abs. 1 S. 1 VwGO).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. S erhebt nun die Verpflichtungsklage. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung hat B den Antrag immer noch nicht beschieden. Ist die Klage mangels Vorverfahrens unzulässig (vgl. §§ 68, 75 VwGO)?
Nein, das trifft nicht zu!
4. B hat S Antrag seit fünf Monaten ohne sachlichen Grund nicht beschieden. Kann S die Untätigkeitsklage erheben (§ 75 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VwGO)?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RoyalAndLoyal
23.8.2024, 18:21:48
Hi liebes JF-Team, in der ersten Antwort ist das Wort "
Verpflichtungsklage" falsch geschrieben. :) LG

Linne_Karlotta_
26.8.2024, 16:46:49
Hey @[RoyalAndLoyal](221578), danke für den Hinweis. Der Fehler ist korrigiert. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team

Mephisto
7.4.2025, 13:38:41
§
75 VwGOhat keinen Absatz 2. Ihr meint vermutlich S. 2.

Linne_Karlotta_
7.4.2025, 17:08:19
Hallo Mephisto , vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team