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Die reformatio in peius in der Klausur: Begründetheitsprüfung
Nach einer kurzen Kaffeepause geht es weiter im Programm: Tutorin T erklärt, wie sich die reformatio in peius auf die Prüfung der Begründetheit einer Anfechtungsklage auswirkt.
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Überblick: Formelle Rechtmäßigkeit der reformatio in peius
Lawra (L) hat in einem Lehrbuch gelesen, dass bei der Prüfung der reformatio in peius zwischen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit unterschieden werden muss. Sie fragt sich, welche Prüfungspunkte sie bei der Zulässigkeit beachte muss.
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Reformatio in peius oder neue Regelung? (Selbsteintritt der Widerspruchsbehörde)
Behörde B untersagt Prinzessin P die Nutzung ihres illegal errichteten Gartenhauses. Ps Widerspruch gegen die Nutzungsuntersagung weist die Widerspruchsbehörde W zurück. Gleichzeitig erlässt sie eine Abrissverfügung bezüglich des Gartenhauses.
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►Die reformatio in peius in der Klausur: Zulässigkeitsprüfung
Professor P spricht in seiner Vorlesung so trocken und theoretisch über die reformatio in peius, dass Lawra fast einschläft. Zum Glück bringt Tutorin T wieder Schwung in das Thema. T zeigt L, wie sich die reformatio in peius auf die Prüfung der Zulässigkeit einer Klage auswirkt.
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Vorverfahren Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO): Frist zum Einlegen eines Widerspruchs - Einlegung bei der Widerspruchsbehörde
A wird am 01.08. ein belastender Verwaltungsakt des Ordnungsamts bekannt gegeben. Gegen diesen legt A bei der zuständigen Widerspruchsbehörde am 01.09. Widerspruch ein. Diese meint, nur die Erlassbehörde sei zuständig, und weist den Widerspruch als unzulässig ab. A legt am 02.09. Widerspruch beim Ordnungsamt ein.
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Form: Bezeichnung des Widerspruchs
Verschwörungstheoretiker R versucht auf dem Markt der Gemeinde G häufig Leute von seinen kruden Ideen zu überzeugen, was die Bürger verunsichert. G erteilt R ein Aufenthaltsverbot. Dagegen schreibt R einen Brief mit der Überschrift „Beschwerde“ an G. R unterschreibt den Brief.
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Grundfall 2: Statthaftigkeit des Verpflichtungswiderspruchs
Franky (F) hat für ihre Tanzbar eine Gaststättenerlaubnis beantragt. Die zuständige Behörde B lehnt die Erteilung schriftlich ab. F hat keine Lust, sich nochmal an B zu wenden. F beginnt daher sofort, die Klageschrift gegen den Bescheid zu verfassen.
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Ablauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens 3: Devolutiveffekt
Die Gemeinde A erlässt als zuständige Baurechtsbehörde eine weitere Abrissverfügung gegen Prinzessin P, weil Ps Wochenendhaus rechtswidrig ist. P erhebt Widerspruch gegen die Abrissverfügung. A hält den Widerspruch für unbegründet. Behörde B ist die nächsthöhere Baubehörde.
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Ablauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens: Ausgangsbehörde hilft ab
Die Gemeinde G in NRW erlässt als zuständige Baubehörde gegen Prinzessin P eine Verfügung, ihr Schloss abzureißen (§ 82 Abs. 1 S. 1 BauO NRW). Das Schloss ist jedoch baurechtsmäßig, die Abrissverfügung ist rechtswidrig. P ist empört und erhebt Widerspruch bei G.