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3%-Sperrklausel Europawahl

12. April 2026

15 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Soweit das Wahlverfahren zum Europäischen Parlament nicht durch Unionsrecht geregelt ist, wird dies von den Mitgliedstaaten selbst festgelegt. Das deutsche Europawahlgesetz enthält eine Regelung, wonach bei der Verteilung der Sitze nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens 3% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Diesen Fall lösen 80,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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