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3%-Sperrklausel Europawahl
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Bevorzugung von Parteien nationaler Minderheiten (SSW - Südschleswiger Wählerverbund)
Nach § 4 Abs. 2 S. 3 BWahlG findet die 5%-Sperrklausel (§ 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BWahlG) keine Anwendung auf Listen, die von Parteien nationaler Minderheiten eingereicht wurden. Partei A hält das Minderheitenprivileg für verfassungswidrig.
Zulässigkeit von Wahlcomputern
Bei der Wahl des Bundestages setzen einige Bundesländer rechnergesteuerte Wahlgeräte ein (vgl. § 35 BWahlG). Hierbei geben die Wählenden ihre Stimme elektronisch ab, die Speicherung der Stimmen erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch. Am Ende des Wahltags zählt das Wahlgerät die gespeicherten Stimmen aus.