Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
3%-Sperrklausel Europawahl
3%-Sperrklausel Europawahl
29. August 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Soweit das Wahlverfahren zum Europäischen Parlament nicht durch Unionsrecht geregelt ist, wird dies von den Mitgliedstaaten selbst festgelegt. Das deutsche Europawahlgesetz enthält eine Regelung, wonach bei der Verteilung der Sitze nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens 3% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
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