Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Mehrdeutige Äußerungen: Nichtbeachtung unterschiedlicher Deutungsvarianten
Mehrdeutige Äußerungen: Nichtbeachtung unterschiedlicher Deutungsvarianten
17. August 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (6.218 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kritiker K verteilt auf einer Tagung des Sterbehilfevereins S Flugblätter. Danach fälsche S Lebensgeschichten ihrer Opfer. S klagt auf Unterlassung. Während das Ausgangsgericht meint, K hätte bloß eine Meinung geäußert, findet das Berufungsgericht, K würde falsche Tatsachen verbreiten und untersagt ihm die weitere Verbreitung.
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