Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Streitgenossenschaft
Materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft – Unzulässigkeit einer der Klagen führt zur Unzulässigkeit aller Klagen
Materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft – Unzulässigkeit einer der Klagen führt zur Unzulässigkeit aller Klagen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
C und D leben im Güterstand der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff. BGB) mit gemeinschaftlicher Vermögensverwaltung (§ 1421 BGB). Da ihr Haus unbehebbare Baumängel aufweist, erheben sie gemeinsam Schadensersatzklage gegen B, der es ihnen verkauft hat. C ist jedoch seit einiger Zeit unerkannt geisteskrank.
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Einordnung des Falls
Materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft – Unzulässigkeit einer der Klagen führt zur Unzulässigkeit aller Klagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. C und D sind materiell-rechtlich notwendige Streitgenossen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Könnten C oder D jeweils alleine gegen B Klage erheben?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. C ist prozessunfähig.
Ja, in der Tat!
4. Ist Cs Klage trotz Prozessunfähigkeit zulässig?
Nein!
5. Ds Klage bleibt dagegen weiterhin zulässig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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