Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)
Feststellungswiderklage
Feststellungswiderklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M erscheint bei Anwältin A. M trägt vor, dass K ihn auf Zahlung von €10.000 verklagt. Zugleich berühmt sich K weiterer Ansprüche gegen M, die tatsächlich nicht bestehen. Diese Ansprüche hat K bislang nicht eingeklagt. M möchte das Nichtbestehen der Ansprüche geklärt haben.
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Einordnung des Falls
Feststellungswiderklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird M raten, abzuwarten, bis K auch wegen der weiteren Ansprüche Klage gegen M erhebt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A wird M vielmehr raten, eine negative Feststellungswiderklage nach § 256 Abs. 1 ZPO zu erheben.
Ja!
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