Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
30. Januar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G betreibt ein Restaurant. Aufgrund mangelnder Einhaltung der Hygienevorschriften erlässt Behörde B eine Schließungsanordnung gegenüber G und ordnet die sofortige Vollziehung dieser an. G legt Widerspruch bei B ein.
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Einordnung des Falls
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Widerspruch- und Anfechtungsklage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Tritt der Suspensiveffekt immer (ausnahmslos) ein, wenn der Betroffene gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch erhebt?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Ausnahmen nach § 80 Abs. 2 VwGO sind unter anderem notwendig, weil es Situationen geben kann, in denen ein Verwaltungsakt so schnell wie möglich umgesetzt werden muss.
Ja, in der Tat!
4. B hat die sofortige Vollziehung angeordnet (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO). Gewährleistet Gs Widerspruch ihr ausreichenden Rechtsschutz?
Nein!
5. Zusätzlich zum Widerspruch sollte G einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (§ 80 Abs. 5 S. 1 VwGO) stellen.
Genau, so ist das!
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