Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
13. April 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G betreibt ein Restaurant. Aufgrund mangelnder Einhaltung der Hygienevorschriften erlässt Behörde B eine Schließungsanordnung gegenüber G und ordnet die sofortige Vollziehung dieser an. G legt Widerspruch bei B ein.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Widerspruch- und Anfechtungsklage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Tritt der Suspensiveffekt immer (ausnahmslos) ein, wenn der Betroffene gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch erhebt?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Ausnahmen nach § 80 Abs. 2 VwGO sind unter anderem notwendig, weil es Situationen geben kann, in denen ein Verwaltungsakt so schnell wie möglich umgesetzt werden muss.
Ja, in der Tat!
4. B hat die sofortige Vollziehung angeordnet (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO). Gewährleistet Gs Widerspruch ihr ausreichenden Rechtsschutz?
Nein!
5. Zusätzlich zum Widerspruch sollte G einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (§ 80 Abs. 5 S. 1 VwGO) stellen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
C_So
28.1.2025, 22:24:06
Da hier die
sofortige Vollziehunggem. § 80 II Nr. 4 VwGO angeordnet wurde, müsste sich der Antrag hier doch nach § 80 V S. 2 und nicht S. 1 VwGO richten, ist ist doch ein Weiderherstellungsantrag

Linne_Karlotta_
5.2.2025, 17:37:49
Hey @[C_So](241643), danke für Deine Frage. Aber Vorsicht: Beide Antragsarten stehen in § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO. In diesem Einführungsfall unterscheiden wir nicht zwischen den beiden Antragsalternativen (§ 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO und § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 VwGO). Das schauen wir uns – wie im letzten Hinweis erwähnt – erst in späteren Aufgaben genauer an. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team