Öffentliches Recht

VwGO

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)

Vorheriges Aussetzungsverfahren bei Behörde nötig?

Vorheriges Aussetzungsverfahren bei Behörde nötig?

19. Juli 2025

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leichtmittelschwer

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Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss und erklärt die Maßnahme für sofort vollziehbar. Ohne vorher mit der Behörde Kontakt aufzunehmen, wendet sich R an das Verwaltungsgericht.

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(Keine) Einlegung der Anfechtungsklage in der Hauptsache?

Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss. B erklärt den Bescheid für sofort vollziehbar und gibt ihn am 01.03. bekannt. Am 05.03. stellt G beim Gericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, vergisst aber, Anfechtungsklage zu erheben.

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