Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO: 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Heilung eines Verstoßes gegen allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
Tenor bei Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung
Tenor bei Gläubigererinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahme

Parteibezeichnung im Rubrum des Erinnerungsbeschlusses (§ 766 ZPO)
Rubrum und Tenor bei erfolgreicher Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)
Pfändung einer Sache, die in den Haftungsverband der Hypothek fällt (§ 865 Abs. 2 ZPO)
G hat einen titulierten Zahlungsanspruch gegen S. S betreibt einen Bauernhof. Auf Gs Antrag hin begibt sich ein Gerichtsvollzieher zu S und pfändet drei seiner Kühe. S legt Vollstreckungserinnerung ein. S meint, die Pfändung sei unzulässig, weil die Tiere zu seinem Hof gehören.
Sicherheitsleistung des Vollstreckungsschuldners als Vollstreckungshindernis (§ 775 Nr. 3 ZPO)
Besondere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung – fehlende Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers (§ 751 Abs. 2 ZPO)

Fall zur Pfändung von Sachen in Drittgewahrsam, § 809 ZPO - Jurafuchs

Wohnungsdurchsuchung (§§ 758ff. ZPO)
Gerichtsvollzieher Z durchsucht mit Einwilligung des S dessen Wohnung, um im Auftrag des G zu vollstrecken. Als WG-Mitbewohner D hinzukommt, verlangt S, dass Z die Wohnung verlässt. Auf dem Weg zur Tür öffnet Z noch eine Schublade und pfändet eine darin befindliche Uhr.

Evidentes Dritteigentum: Pfändung des Autos bei Reparaturauftrag (§ 71 Abs. 2 GVGA)

Pfändung von Sachen im Ehegatten-Drittgewahrsam (§ 809 ZPO)

Pfändung und amtliche Verwahrung – Maßstab des § 808 ZPO

Verbot der Überpfändung (§ 803 Abs. 1 S. 2 ZPO)
G weist Gerichtsvollzieher Z an, einen titulierten Anspruch in Höhe von €1.000 gegen die S zu vollstrecken. Der einzige Vermögenswert, den S hat, ist ein Porsche im Wert von €100.000. Z pfändet den Porsche. S will gegen die Pfändung vorgehen.

Pfändung unpfändbarer Sachen (§ 811 ZPO)
S ist Rechtsanwalt. G hat gegen ihn einen titulierten Anspruch auf Zahlung von €500. Als S nicht zahlt, beauftragt G einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung. Dieser pfändet die Robe des S. S willigt zunächst ein, will später aber doch dagegen vorgehen.

Prüfungsmaßstab
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. S hat eine Forderung in gleicher Höhe gegen D. G beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzgl. der Forderung S-D. Richterin R erlässt den Beschluss. S möchte dagegen vorgehen. Er hält die R für unzuständig.
Verbindung mit anderen Rechtsbehelfen
G hat gegen S einen titulierten Anspruch auf Zahlung von €200. G beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Später bekommt er Mitleid mit S und erlässt ihm die Forderung. Z weiß nichts davon und pfändet die Brille des S.
Erinnerungsbefugnis bei drittschützenden Verfahrensnormen
Rechtsschutzbedürfnis
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €1.500. Als S nicht freiwillig zahlt, beauftragt G den Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Z pfändet den Dackel des S, versteigert ihn und zahlt den Erlös an G. S will gegen die Vollstreckung vorgehen.
Zuständigkeit, Form und Frist der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO)
Erinnerungsbefugnis: mögliche Verletzung in eigenen Rechten
Nach erfolgreicher Zahlungsklage gegen S beauftragt G Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Z geht zu S und pfändet dort einen Laptop. S will gegen die Pfändung vorgehen, da der Laptop seiner Freundin gehöre und der Titel ihm nicht zugestellt worden sei.
Statthaftigkeit bei Maßnahmen des Vollstreckungsorgans
Statthaftigkeit bei Unterlassen durch den Gerichtsvollzieher
Statthaftigkeit bei formellen Fehlern des Gerichtsvollziehers
Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO)
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