Pfändung unpfändbarer Sachen (§ 811 ZPO)

24. Oktober 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S ist Rechtsanwalt. G hat gegen ihn einen titulierten Anspruch auf Zahlung von €500. Als S nicht zahlt, beauftragt G einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung. Dieser pfändet die Robe des S. S willigt zunächst ein, will später aber doch dagegen vorgehen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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