Referendariat
Die ZVR-Klausur
„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“
Erhebung der verlängerten Drittwiderspruchsklage durch Klageumstellung
Erhebung der verlängerten Drittwiderspruchsklage durch Klageumstellung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D hat ihren Ehering bei ihrer Liebhaberin L vergessen. Als der Ring bei der Zwangsvollstreckung des G gegen L gepfändet wird, erhebt sie Drittwiderspruchsklage beim zuständigen Gericht. Noch während des Prozesses wird der Ring jedoch versteigert und der Erlös dafür an G ausgezahlt.
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Einordnung des Falls
Erhebung der verlängerten Drittwiderspruchsklage durch Klageumstellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ls Drittwiderspruchsklage war zum Zeitpunkt der Klageerhebung zunächst zulässig.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. D ist der Ansicht, dass ihr Ring nach Erhebung der Drittwiderspruchsklage nicht mehr hätte versteigert werden dürfen. Regelt § 771 ZPO ausdrücklich, dass die Zwangsvollstreckung nach Klageerhebung unterbrochen werden muss?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Durch die Versteigerung des Ringes und die Erlösauskehr an G wurde Ls Dittwiderspruchsklage unzulässig.
Ja, in der Tat!
4. Wenn D an ihrem ursprünglichen Klagebegehren festhält, wird das Gericht die Klage als unzulässig abweisen. Kann D ihr Begehren für erledigt erklären oder die Klage auf Erlösherausgabe umstellen, um dies zu vermeiden?
Ja!
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