Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Hehlerei (§ 259 StGB)
Objektiver Tatbestand der Hehlerei nach § 259 StGB – Tatobjekt
Objektiver Tatbestand der Hehlerei nach § 259 StGB – Tatobjekt
18. September 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dieb T entwendet der O €600 in bar. Das Geld zahlt T auf das Konto der H ein. H überweist dann wie vereinbart €600 an X.
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