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Berufsausübungsregelung: Kontrollfall 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Berufsausübungsregelung: Kontrollfall 2
Heilpraktikerin H ist ein großer Beauty-Fan und nimmt an ihren Patienten Botox-Injektionen vor. Das Ärztegesetz des Landes L erlaubt dies, zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung, alleinig Ärzten. Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass Injektionen nicht ohne vorherige ausführliche medizinische Aufklärung erfolgen dürfen.

Subjektive Berufszulassungsregelung: Kontrollfall
Das Ärztegesetz des Landes L wird verschärft. War bereits vorher schon normiert, dass alleinig Ärzte Schönheits-Injektionen durchführen dürfen, gilt dies nur noch für Ärzte bis zu einem Höchstalter von 60 Jahren. Ältere Ärzte wie A dürfen aufgrund ihrer altersbedingten geringeren Leistungsfähigkeit keine Botox-Injektionen mehr durchführen.