Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Berufsausübungsregelung: Kontrollfall 1
Berufsausübungsregelung: Kontrollfall 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsanwalt R meint, sein Beruf unterliegt zu vielen Regeln. Nicht nur braucht man zwei lästige Staatsexamina, nun soll R auch noch eine Anwaltsrobe tragen. Als er eine Schockwerbung schalten will, die seine Kanzlei so richtig bekannt machen soll, merkt R, dass auch dies gesetzlich verboten ist. R rügt eine Verletzung seiner Berufsfreiheit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Berufsausübungsregelung: Kontrollfall 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die bei Art. 12 Abs. 1 GG anzuwendende Drei-Stufen-Theorie kategorisiert die Eingriffs-Schwere einer Regelung und bestimmt auf dessen Grundlage Anforderungen an die Rechtfertigung.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Drei-Stufen-Theorie ist eine besondere Kategorisierung der klassischen Verhältnismäßigkeitsprüfung, die ausschließlich auf die Berufsfreiheit angewendet wird.
Genau, so ist das!
3. Die Pflicht zwei Staatsexamina abzulegen um als Anwalt praktizieren zu dürfen stellt als Berufsasuübungsregelung einen Eingriff in die Berufsfreiheit dar.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Pflicht eine Anwaltsrobe zu tragen als auch das Schockwerbeverbot für Anwälte stellen jeweils Berufsausübungsregelungen dar.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Major Tom(as)
25.10.2024, 16:45:03
Liebes Jurafuchs-Team, Danke für die Aufgabe. In der zweiten Frage hat sich ein kleiner Rechtschreibfehler eingeschlichen, s. Titel. Danke euch!
Linne_Karlotta_
25.10.2024, 18:51:36
Hallo Username Sign-In, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team