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Jurafuchs

Es ist das Jahr 2021. Lawra (L) darf zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl mitwählen. L gibt ihre erste Stimme der Kandidatin Karla (K) der Partei P. Das zweite Kreuz auf ihrem Wahlzettel setzt L bei der Partei P. K erreicht in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen. P erreicht 10% aller gültigen Stimmen und gewinnt Direktmandate in 65 Wahlkreisen.

Einordnung des Falls

Bundestagswahl nach altem Wahlrecht

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Wegen der Sperrklausel (§ 4 Abs. 3 BWahlG a.F.) hat die Partei P ihren Einzug in den Bundestag verpasst.

Nein, das ist nicht der Fall!

Ziehen viele verschiedene politische Parteien in das Parlament ein, kann dies zu einer Zersplitterung der politischen Gruppierungen im Parlament führen. Um dem entgegen zu wirken, gibt es eine Sperrklausel, welche Parteien mit verhältnismäßig wenig gewonnener Stimmen vom Einzug in das Parlament ausschließt. Diese Sperrklausel liegt für die Bundestagswahl bei 5% der gültigen Stimmen (§ 6 Abs. 3 BWahlG a.F.). P hat 10% der bundesweit gültigen Stimmen erhalten. Damit ist P über die 5%-Hürde gekommen. Eine Ausnahme von der Sperrklausel besteht nach der sog. „Grundmandatsklausel“. Danach kann eine Partei auch dann in den Bundestag einziehen, wenn ihre sie zwar die 5%-Hürde nicht überwunden, die Partei aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat (§ 6 Abs. 3 BWahlG a.F.).

2. K zieht über ihr Direktmandat in den Bundestag ein.

Ja, in der Tat!

Mit der Erststimme wählen die Wahlberechtigten direkt einen Abgeordneten aus ihrem Wahlkreis (§ 4 BWahlG a.F.). Wer die (relative) Mehrheit in seinem Wahlkreis erhält, zieht direkt in den Bundestag ein (Direktmandat). K hat in ihrem Wahlkreis gewonnen. Mit dem Direktmandat hat sie einen Sitz im Bundestag erhalten. Nach dem alten BWahlG gab es 299 Wahlkreise. 299 Sitze im Bundestag wurden daher über die Direktmandate besetzt.

3. Neben den 299 Direktmandaten werden 299 weitere Sitze im Bundestag nach dem Ergebnis der Verhältniswahl verteilt. Stehen der Partei P stehen nach der Verhältniswahl weitere 30 Sitze im Parlament zu?

Ja!

Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab. Eine Partei bekommt grundsätzlich so viele Sitze im Bundestag, wie sie im Verhältnis zu den anderen Parteien Stimmen erhalten hat (§ 4 BWahlG a.F.), wobei nur die Parteien bei der Berechnung des Verhältnisses berücksichtigt werden, die tatsächlich über die Zweitstimme in den Bundestag einziehen. Die Ergebnisse werden auf- bzw. abgerundet. Die Sitze nach dem Ergebnis der Zweistimme werden unter den erfolgreichen Parteien aufgeteilt.Die Partei P hat bundesweit 10 % aller gültigen Stimmen erhalten. Von den weiteren 299 Sitzen stehen P damit 29,9 (also gerundet 30) Plätze zu. Keine Sorge! Nach welcher Formel die Parteien zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, musst Du nicht wissen.

4. Von den 65 Siegern aus den Wahlkreisen aus der Partei P bekommen nur 30 einen Sitz im Bundestag.

Nein, das ist nicht der Fall!

Alle Direktmandate ziehen in den Bundestag ein. Erhält eine Partei über die Direktmandate mehr Sitze, als ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien zusteht (= Überhangmandate), wird dies dadurch ausgeglichen, dass die anderen Parteien auch mehr Sitze erhalten (= Ausgleichsmandate). Das führt dazu, dass die eigentlich vorgesehene Anzahl der Abgeordneten von insgesamt 598 (§ 1 BWahlG a.F.) nicht eigehalten wird. Nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 zogen 734 Abgeordnete in den Bundestag. Da ein zu großes Parlament einige Probleme mit sich bringen kann und letztlich auch teuer ist, beschloss der Gesetzgeber zunächst die Reduzierung der Wahlkreise auf 280 statt 299. Zudem hat die Ampel-Koalition im Jahr 2023 eine weitere, umfangreiche Wahlrechtsreform verabschiedet, die wir uns in der nächsten Aufgabe anschauen.

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