Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)

Folgeproblem: Kondiktionsfestigkeit bei gutgläubigem Erwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)

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Folgeproblem: Kondiktionsfestigkeit bei gutgläubigem Erwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)

24. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Kaufmann V repariert und verkauft Autos. V hat das im Eigentum der E stehende Auto repariert. Es steht abholbereit im Vorraum. K sucht bei V nach einem Auto. V veräußert Es Auto im Namen der E an K. K denkt, V sei hierzu bevollmächtigt. E will ihr Auto zurück.

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Kauffrau V betreibt einen Lieferservice. Dafür leiht sie sich von ihrer Freundin F deren Auto. Da V dringend Geld braucht, bestellt sie Autohändlerin G zur Absicherung einer Kreditforderung ein Pfandrecht an Fs Auto und übergibt dieses. Dabei spiegelt V der G vor, dass F sie dazu ermächtigt hätte. ‌

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