Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
12. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Kauffrau V betreibt einen Lieferservice. Dafür leiht sie sich von ihrer Freundin F deren Auto. Da V dringend Geld braucht, bestellt sie Autohändlerin G zur Absicherung einer Kreditforderung ein Pfandrecht an Fs Auto und übergibt dieses. Dabei spiegelt V der G vor, dass F sie dazu ermächtigt hätte.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat G von V ein Pfandrecht an dem Auto erworben, obwohl V nicht Eigentümerin des Autos ist (§§ 1204ff. BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der Erwerb eines rechtsgeschäftlichen Pfandrechts von einem Nichtberechtigten möglich (§ 1207 BGB)?
Ja, in der Tat!
3. G hat das Pfandrecht aber nach §§ 1205 Abs. 1, 1207, 932 BGB iVm § 366 Abs. 1 HGB erworben.
Ja!
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