Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
26. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Kauffrau V betreibt einen Lieferservice. Dafür leiht sie sich von ihrer Freundin F deren Auto. Da V dringend Geld braucht, bestellt sie Autohändlerin G zur Absicherung einer Kreditforderung ein Pfandrecht an Fs Auto und übergibt dieses. Dabei spiegelt V der G vor, dass F sie dazu ermächtigt hätte.
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