Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V betreibt einen Lieferservice. Dafür leiht sie sich von ihrer Freundin F deren Auto. Da V dringend Geld braucht, bestellt sie Autohändlerin G zur Absicherung einer Kreditforderung ein Pfandrecht an Fs Auto und übergibt dieses. Dabei spiegelt V der G vor, dass F sie dazu ermächtigt hätte.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat G von V ein Pfandrecht an dem Auto erworben, obwohl V nicht Eigentümerin des Autos ist (§§ 1204ff. BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der Erwerb eines rechtsgeschäftlichen Pfandrechts von einem Nichtberechtigten möglich (§ 1207 BGB)?
Ja, in der Tat!
3. G hat das Pfandrecht aber nach §§ 1205 Abs. 1, 1207, 932 BGB iVm § 366 Abs. 1 HGB erworben.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Laura
3.1.2024, 14:41:24
Der Wortlaut des
§366 HGBspricht doch aber davon, dass ein Kaufmann eine Sache verpfändet und nicht Gläubiger eines Pfandrechts ist. Hier wird aber darauf abgestellt, das G als Pfandrechtsgläubiger ein Kaufmann ist und die Sache zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört etc. Müsste man hier jedoch nicht auf V abstellen? G wäre doch der Erwerber der nicht zwingend Kaufmann sein muss oder wirkt der
§366 HGBin „beide Richtungen“, weil darauf lässt der Wortlaut nicht schließen?
/qwas
10.1.2024, 09:11:32
Es kommt darauf an, dass V Kaufmann ist und es zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, etc. Für die Gutgläubigkeit kommt es dann auf G an (vgl. MüKoHGB/Welter, 5. Aufl. 2021, HGB § 366 Rn. 14, Rn. 16).
Eike-Christian
2.11.2024, 09:28:57
Im Maßstab steht aber zur Prüfung, dass der Erwerber Kaufmann sein muss. Vielmehr muss aber doch der Veräußerer Kaufmann sein. So verstehe ich auch beide Kommentare hier. Vielleicht kann sich der Jurafuchs das ja nochmal anschauen?!