Scheinkaufmann
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E überlässt seinem handwerklich begabten Freund V sein Auto zur Reparatur. V ist pleite. Deshalb bietet er Es Auto dem Dritten D auf einem Briefpapier an, dessen Briefkopf die Kaufmannseigenschaft des V suggeriert. D denkt, E hätte V zum Verkauf ermächtigt und stimmt zu und nimmt den Wagen mit.
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Einordnung des Falls
Scheinkaufmann
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat D gem. § 929 S. 1 BGB Eigentum erworben?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der Veräußernde Kaufmann, kann § 366 Abs. 1 HGB über die fehlende Verfügungsbefugnis hinweghelfen.
Ja, in der Tat!
3. Ist V Kaufmann (§ 1 Abs. 1 HGB)?
Nein!
4. Erfasst § 366 HGB (gegebenenfalls analog) auch den guten Glauben an die Kaufmannseigenschaft?
Nein, das trifft nicht zu!
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