Grundfall: Teilhaberechtliche Dimension
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Holz-Sägewerke A und B befinden sich in einer gleichermaßen schwierigen wirtschaftlichen Lage und sind zudem gleich groß und gleich strukturiert. Land L gewährt A eine Beihilfe, B nicht. B findet das unfair.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Teilhaberechtliche Dimension
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B muss sich gegenüber Land L auf seine grundrechtlichen Abwehrrechte berufen, ihm ebenfalls eine Beihilfe zu gewähren.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Grundrechte können auch Teilhaberechte enthalten.
Ja!
3. B könnte ein Anspruch auf Beihilfezahlung unter Berufung auf seine Teilhaberechte zustehen.
Genau, so ist das!
4. Bürger können sich absolut und uneingeschränkt auf ihre Teilhaberechte berufen.
Nein, das trifft nicht zu!
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