Grundfall: Mitwirkungsrechte
31. Mai 2025
1 Kommentar
4,6 ★ (15.375 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der deutsche Staatsbürger A ist von Kopf bis Fuß mit Tattoos übersäht, die seine rechtsradikale politische Haltung zum Ausdruck bringen. A möchte gerne Polizist werden, ihm wird jedoch von Bundesland B aufgrund seiner Tattoos und klar erkennbaren politischen Haltung die Einstellung verweigert.
Diesen Fall lösen 56,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Mitwirkungsrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann gegenüber Bundesland B sein Recht auf Teilhabe geltend machen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. A könnte sein Recht geltend machen, sich für den Staat zu betätigen.
Genau, so ist das!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QueerSocialistLawyer
24.5.2025, 14:34:38
Die Frage „A kann gegenüber Bundesland B sein Recht auf Teilhabe geltend machen“ ist nicht falsch, so wie die App es vorsieht. Geltendmachung bedeutet für mich erst einmal sich darauf zu berufen (Zum Beispiel relevant in der
Statthaftigkeitoder
Klagebefugniseiner Klage). Ob der Kläger dann erfolgreich nach Überzeugung des Gerichts den Vortrag geltend macht ist ja dann erst die spätere Frage der
Begründetheit.