Grundfall: Mitwirkungsrechte
13. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der deutsche Staatsbürger A ist von Kopf bis Fuß mit Tattoos übersäht, die seine rechtsradikale politische Haltung zum Ausdruck bringen. A möchte gerne Polizist werden, ihm wird jedoch von Bundesland B aufgrund seiner Tattoos und klar erkennbaren politischen Haltung die Einstellung verweigert.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Mitwirkungsrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A macht gegenüber Bundesland B sein Recht auf Teilhabe geltend, wenn er seine Einstellung als Polizist verlangt.
Nein!
2. A macht jedoch sein Recht geltend, sich für den Staat zu betätigen.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QueerSocialistLawyer
24.5.2025, 14:34:38
Die Frage „A kann gegenüber Bundesland B sein Recht auf Teilhabe geltend machen“ ist nicht falsch, so wie die App es vorsieht. Geltendmachung bedeutet für mich erst einmal sich darauf zu berufen (Zum Beispiel relevant in der
Statthaftigkeitoder
Klagebefugniseiner Klage). Ob der Kläger dann erfolgreich nach Überzeugung des Gerichts den Vortrag geltend macht ist ja dann erst die spätere Frage der
Begründetheit.

Tim Gottschalk
20.6.2025, 13:57:03
Hallo @[QueerSocialistLawyer](132926), wir haben die Formulierung nun angepasst. Vielen Dank für deinen Hinweis. Du hast Recht mit dem, was du sagst. Wir wollten hier aussagen, auf welche rechtliche Grundlagen sich das Begehren des A stützt und nicht, was er selbst darüber sagt. Ich hoffe, dass wir das jetzt besser darstellen. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team