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Problem: Verfügungen des Zedenten mit dem Schuldner nach Abtretung

einfach
schwer
19. Juni 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die G-GmbH kauft von der O-OHG 60 Bürostühle. O tritt die Kaufpreisforderung gegen G trotz entgegenstehender Vereinbarung an D ab und informiert G über diese Abtretung. Da G kurz vor der Insolvenz steht, hat O kurz darauf Mitleid mit G. Sie vereinbaren daher, dass der G nur 50 Stühle für einen geringeren Preis erhält. ‌

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