Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Problem: Verfügungen des Zedenten mit dem Schuldner nach Abtretung
Problem: Verfügungen des Zedenten mit dem Schuldner nach Abtretung
15. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die G-GmbH kauft von der O-OHG 60 Bürostühle. O tritt die Kaufpreisforderung gegen G trotz entgegenstehender Vereinbarung an D ab und informiert G über diese Abtretung. Da G kurz vor der Insolvenz steht, hat O kurz darauf Mitleid mit G. Sie vereinbaren daher, dass der G nur 50 Stühle für einen geringeren Preis erhält.
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