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Problem: Verfügungen des Zedenten mit dem Schuldner nach Abtretung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369 HGB
Kaufmann A ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt und hat gegen Kauffrau B eine Forderung aus einem Reparaturauftrag in Höhe von €10.000. B überlässt A ihren Transporter, den A verkaufen soll. B überlegt es sich jedoch anders und verlangt den Transporter am nächsten Tag wieder heraus. A verweigert die Herausgabe.

Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Befriedigungsrecht, § 371 HGB
Kaufmann A hat Schadensersatzansprüche gegen Kaufmann B wegen schuldhafter Lieferung eines mangelhaften 3D-Druckers. B stellt bei A zur Überbrückung ein Leihgerät auf. A fragt sich, ob er das Leihgerät verwerten kann, um sich aus dem Erlös wegen der Schadensersatzforderung zu befriedigen.