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Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheLösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet abDiese 6 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. S kann von B grundsätzlich Schadensersatz verlangen.
2. S‘ Schadensersatzanspruch erfasst grundsätzlich auch die an C zu zahlenden Rechtsanwaltsgebühren.
3. Zu ersetzen sind stets die gezahlten Rechtsanwaltsgebühren. Unerheblich ist, ob die Gebühren auch tatsächlich entstanden sind.
4. In welcher Höhe die von S für das Vorgehen gegen B abgerechneten Gebühren tatsächlich entstanden sind, richtet sich unter anderem nach § 15 Abs. 2 RVG.
5. Das Vorgehen von C gegen A und B war „dieselbe Angelegenheit“ im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG.
6. S kann von B Zahlung von €500 verlangen.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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