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Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten
Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten
18. Januar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Magazine A und B verbreiten anlässlich eines Artikels in der „Bild“ unzulässige „News“ über S. S beauftragt Anwältin C, die von A und B Unterlassungserklärungen erwirkt. C rechnet das Vorgehen gegen A und B getrennt ab (je €500). A zahlt €500 an S. S will auch von B Ersatz der Anwaltskosten.
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Einordnung des Falls
Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S kann von B grundsätzlich Schadensersatz verlangen.
Ja, in der Tat!
2. S‘ Schadensersatzanspruch erfasst grundsätzlich auch die an C zu zahlenden Rechtsanwaltsgebühren.
Ja!
3. Zu ersetzen sind stets die gezahlten Rechtsanwaltsgebühren. Unerheblich ist, ob die Gebühren auch tatsächlich entstanden sind.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. In welcher Höhe die von S für das Vorgehen gegen B abgerechneten Gebühren tatsächlich entstanden sind, richtet sich unter anderem nach § 15 Abs. 2 RVG.
Ja, in der Tat!
5. Das Vorgehen von C gegen A und B war „dieselbe Angelegenheit“ im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG.
Ja!
6. S kann von B Zahlung von €500 verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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