Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Befriedigungsrecht, § 371 HGB
Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Befriedigungsrecht, § 371 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kaufmann A hat Schadensersatzansprüche gegen Kaufmann B wegen schuldhafter Lieferung eines mangelhaften 3D-Druckers. B stellt bei A zur Überbrückung ein Leihgerät auf. A fragt sich, ob er das Leihgerät verwerten kann, um sich aus dem Erlös wegen der Schadensersatzforderung zu befriedigen.
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Einordnung des Falls
Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Befriedigungsrecht, § 371 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Zurückbehaltungsrecht ermöglicht eine Befriedigung des Gläubigers aus dem Gegenstand (§ 371 HGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Damit A sich aus dem 3D-Drucker befriedigen kann (§ 371 HGB), muss ihm ein Zurückbehaltungsrecht an ihm zustehen (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB).
Genau, so ist das!
3. A und B sind Kaufleute (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
4. A hat gegen B eine fällige Geldforderung aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB).
Ja!
5. A hat Besitz an einer beweglichen Sache oder einem Wertpapier der B (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB).
Genau, so ist das!
6. A hat den Besitz an dem Leihgerät mit Willen des B erlangt (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
7. A kann den in seinem Besitz befindlichen 3D-Drucker des B verwerten und sich aus dem Erlös befriedigen (§ 371 Abs. 1 S. 1 HGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dave K. 🦊
1.9.2022, 18:14:34
Müssten die Antwort nicht Nein lauten, da A nicht den notwendigen Vollstreckungstitel nach Absatz 3 besitzt!? Liebe Grüße
Nora Mommsen
4.9.2022, 12:33:49
Hallo Dave K., die Voraussetzungen für die Verwertung liegen durchaus vor. Wie genau sich A befriedigen kann. Dafür braucht er ggfs. einen Vollstreckungstitel gem. Abs. 3. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Julia
12.11.2022, 22:28:27
Hätte ich auch so beantwortet @[Dave K. 🦊](8949)
Amastris
11.11.2024, 22:12:08
Wie verhält es sich denn wenn das geliehene Gerät aber nicht im Eigentum des Ver
leihers steht, der eine ausstehende Schuld hat? Es gehört einem Dritten oder via Eigentumsvorbehalt? Dann könnte doch dieser Gegenstand nicht verwertet werden? Wir prüfen hier aber lediglich den Besitz?