Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)

Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Befriedigungsrecht, § 371 HGB

Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Befriedigungsrecht, § 371 HGB

21. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Kaufmann A hat Schadensersatzansprüche gegen Kaufmann B wegen schuldhafter Lieferung eines mangelhaften 3D-Druckers. B stellt bei A zur Überbrückung ein Leihgerät auf. A fragt sich, ob er das Leihgerät verwerten kann, um sich aus dem Erlös wegen der Schadensersatzforderung zu befriedigen.

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Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Arten der Befriedigung, § 371 HGB

A ist im Besitz eines 3D-Druckers, den B ihm leihweise überlassen hatte. Wegen einer fälligen Schadensersatzforderung hat A gegen B ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht an dem Gerät (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB). A benötigt Geld und möchte sich aus dem 3D-Drucker befriedigen. Sein Cousin C möchte ihm diesen sofort abkaufen.

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Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz (§ 986 BGB, § 369 Abs. 2 HGB)

Die Galerie Eigenart GmbH hält wegen einer fälligen Forderung ein in ihrem Besitz befindliches Gemälde der gewerblichen Kunstsammlerin K nach § 369 HGB zurück. K benötigt dringend Geld und veräußert das Gemälde unter Abtretung des Herausgabeanspruchs an X (§ 931 BGB). X verlangt von der Galerie Eigenart GmbH Herausgabe.

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