Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Strafrecht
Allgemeiner Teil
Rücktritt bei Erreichung außertatbestandlicher Ziele, Täterschaft und Teilnahme (BGH, Urt. v. 05.04.2022 - 1 StR 290/21)
Rücktritt bei Erreichung außertatbestandlicher Ziele, Täterschaft und Teilnahme (BGH, Urt. v. 05.04.2022 - 1 StR 290/21)
21. August 2025
10 Kommentare
4,7 ★ (36.278 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B verfolgen C, um ihm eine Lektion zu erteilen und ihn notfalls tödlich zu verletzen. B bricht die Verfolgung ab. A erreicht C und rammt ihm bestärkt vom gemeinsamen Entschluss mit Tötungsvorsatz ein Messer in den Bauch. A trifft C nicht tödlich, stoppt aber, da C seine Lektion gelernt hat.
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