Reformatio in peius bei Drittwiderspruch?
14. Februar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Prinzessin P erhält eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage für ihr Motorrad. Nachbar N legt gegen die Baugenehmigung Widerspruch ein und verlangt die Erteilung einer Auflage bezüglich des Brandschutzes. Widerspruchsbehörde W fügt der Genehmigung die begehrte Auflage hinzu.
Diesen Fall lösen 56,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Reformatio in peius bei Drittwiderspruch?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine reformatio in peius liegt vor, wenn die Widerspruchsbehörde den angegriffenen Verwaltungsakt zuungunsten des Widerspruchsführers abändert.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. W hat auf Ps Widerspruch hin den ursprünglichen Verwaltungsakt zu Ps Nachteil verändert.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. W hat auf Ns Widerspruch hin den ursprünglichen Verwaltungsakt zu Ns Nachteil verändert.
Nein, das trifft nicht zu!
4. W hat auf Ns Widerspruch hin einen belastenden Verwaltungsakt gegenüber P erlassen. Spricht man auch in diesem Fall von einer reformatio in peius?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

HannaHaas
15.1.2025, 19:08:08
Unter einer
reformatio in peiusist die für den Widerspruchsführer nachteilige Veränderung des angegriffenen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde zu verstehen. In der ersten Frage wird “zugunsten” des Widerspruchsführers als richtig angezeigt. Das müsste doch falsch sein?
judith
15.1.2025, 20:13:55
In der ersten Frage steht "zuUNgunsten".

HannaHaas
15.1.2025, 20:34:38
Oh ja seh ich jetzt, mein Fehler! Danke :)