Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Virtuelle Bewegungsfreiheit (-)
Sachlicher Schutzbereich: Virtuelle Bewegungsfreiheit (-)
29. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (13.141 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
User U verbreitet im Chatroom des Online-Bürgerforums der Stadt S beleidigende und bedrohende Äußerungen. S sperrt daraufhin den Zugang des U. U ist empört und beruft sich auf die Freiheit der Person.
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