Ablösungsrecht des Sicherungsgebers
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A gibt seinem Arbeitskollegen K ein Darlehen über €10.000. Als Sicherheit übereignet K dem A seinen VW Golf (§§ 929 S.1, 930 BGB). Gläubiger G, der einen Zahlungsanspruch gegen A iHv. €3.000 hat, beginnt mit der Zwangsvollstreckung in den sicherungsübereigneten VW Golf.
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Einordnung des Falls
Ablösungsrecht des Sicherungsgebers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dem K könnte ein Ablösungsrecht nach § 268 Abs. 1 S. 2 BGB zustehen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Dieses Recht des K, auf eine fremde Schuld zu leisten, steht ihm unabhängig davon zu, ob A als Schuldner der Ablösung zustimmt oder nicht.
Ja, in der Tat!
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