Vorwirkung von Richtlinien (Kommission ./. Belgien)
19. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Richtlinie über Betriebsbeschränkungen an Flughäfen sieht eine Umsetzungsfrist bis zum 28.09. vor. Drei Monate vor Ablauf der Frist erlässt Mitgliedsstaates B eine Vorschrift, welche die Richtlinie nicht umsetzt, sondern nach einem anderen Ansatz Betriebsbeschränkungen anordnet.
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