Vorwirkung von Richtlinien (Kommission ./. Belgien)
4. April 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Richtlinie über Betriebsbeschränkungen an Flughäfen sieht eine Umsetzungsfrist bis zum 28.09. vor. Drei Monate vor Ablauf der Frist erlässt Mitgliedsstaates B eine Vorschrift, welche die Richtlinie nicht umsetzt, sondern nach einem anderen Ansatz Betriebsbeschränkungen anordnet.
Diesen Fall lösen 79,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorwirkung von Richtlinien (Kommission ./. Belgien)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Richtlinie entfaltet grundsätzlich schon mit ihrem Erlass Regelungswirkung. Mit Erlass der nationalen Regelungen verstößt B daher gegen die Umsetzungspflicht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Verbot des Erlasses der nationalen Regelung für B könnte sich aus der Vorwirkung der Richtlinie ergeben.
Ja!
3. Der Erlass widersprechender Vorschriften vor Ablauf der Umsetzungsfrist stellt immer eine Verletzung des Frustrationsverbots dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ein Verstoß gegen das Frustrationsverbot liegt vor, wenn nationale Vorschriften die Erreichung der Ziele vereiteln, welche von der Richtlinie angestrebt werden.
Ja, in der Tat!
5. Neben der Reduzierung des Fluglärms dient die Richtlinie über Betriebsbeschränkungen an Flughäfen dazu, einheitliche Betriebsbeschränkungen in der ganzen Gemeinschaft einzuführen. Steht die nationale Vorschrift mit diesen beiden Zielen im Einklang?
Nein!
6. Mitgliedstaat B verletzt das Frustrationsverbot durch den Erlass der Vorschrift kurz vor Ablauf der Umsetzungsfrist.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Trowa Barton
11.2.2023, 15:42:13
Die vorletzte Frage lässt sich aus dem SV nur im Bezug auf die Vereinheitlichung in der Union beantworten. Laut Sachverhalt wird nur anderweitig geregelt, aber nicht erklärt in welcher Art und welchem Maß.

Nora Mommsen
13.2.2023, 16:05:24
Hallo Trowa Barton, tatsächlich ist das auch die gesamte Information auf die es ankommt. Wichtig ist, dass eine andere Regelung als die Richtlinie vorsieht, erlassen wird. Somit liegt ein Umsetzungsdefizit oder sogar ein Umsetzungsausfall vor. Für die Frustration ist relevant, zu welchem Zeitpunkt dies geschieht - also wie realistisch dies die "endgültige" Regelung bis Ablauf der Umsetzungsfrist darstellt. Wenn ganz zu Beginn der Frist ein Regelung erlassen wird, die sich dem Richtlinienziel nur annähert kann nicht davon gesprochen werden, dass dadurch die Umsetzung der Richtlinie insgesamt gefährdet wird. Dies ist bei wenigen Monaten/Wochen etwas anderes. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
asanzseg
27.4.2023, 11:16:06
Aus dem Sachverhalt vor allem wenn man die letzten Kapiteln auch bearbeitet hat, wird nicht klar, ob der Mitgliedstaat durch den Erlass der Regelung tatsächlich ein Umsetzungswille hatte, oder ob er vor der Umsetzung noch eine Regelung erlässt die der Richtlinie zuwiderläuft, um dann bis zur Umsetzungsfrist eine die RiL umsetzende Regelung zu treffen (siehe Waldrodungsfall.)@[Nora Mommsen](178057) in deiner Erläuterung wird erst klar, dass eine Frustration auch eine zeitliche Komponente trägt. Weder in diesem noch in den letzten Fällen wurde dies deutlich. Es war lediglich von einem dem Zweck der RiL zuwiderlaufende Vorschrift/Handlung (Fallrodung) gesprochen.
Jurasöhnchen
19.11.2024, 13:15:17
Schließe mich der Kritik des unklaren Sachverhaltes an. Hoffentlich wird dieses Kapitel bald überarbeitet...

Tim
4.2.2025, 18:55:14
In der Aufgabe wird folgende Verteilungshinweis erteilt: „Eine Vermutung für einen Verstoß gegen das
Frustrationsverbotbesteht, wenn die nationale Vorschrift eine endgültige und vollständige Umsetzung der Richtlinie darstellt.“ Entweder ich stehe gerade auf dem Schlauch, oder dieser Satz, der zum Ende auch noch einmal ähnlich fällt, macht keinen Sinn. Die Umsetzung der Richtlinie kann doch gerade kein Verstoß gegen ebendiese sein?
realestateemily
13.2.2025, 18:23:08
In der 5 Frage im 1. Satz ist leider das Komma zu viel.
Leo Lee
14.2.2025, 03:43:56
Hallo realestateemily, vielen Dank für den sehr wichtigen Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen, weshalb wir den Text nunmehr entsprechend korrigiert haben. Wir möchten uns bei dir vielmals dafür bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

rübi
18.2.2025, 20:08:38
Welche Maßnahmen kann die EU hiergegen ergreifen? Ein Vertragsverletzungsverfahren?