„Kücükdeveci“
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K wird entlassen. Für die Berechnung der Kündigungsfrist wird ihre Beschäftigungszeit vor dem 25. Lebensjahr entsprechend nach § 622 Abs. 2 BGB a.F. unbeachtet gelassen. Der EuGH hat im Wege der Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit von § 622 BGB a.F. mit Unionsrecht zu entscheiden.
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Einordnung des Falls
„Kücükdeveci“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Regelung in § 622 Abs. 2 BGB a.F. stellte einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 der europäischen Richtlinie gegen Altersdiskriminierung dar (RL 2000/78/EG), welcher nicht gerechtfertigt werden kann.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Richtlinie entfaltet auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten unmittelbare Wirkung. Das entgegenstehende nationale Recht muss daher wegen Verstoßes gegen die Richtlinie unangewendet bleiben.
Nein!
3. Das zuständige nationale Gericht ist jedoch verpflichtet nationales Recht richtlinienkonform auszulegen
Genau, so ist das!
4. Die nationale Vorschrift ist der richtlinienkonformen Auslegung nur zugänglich, wenn die Klarheit und Bestimmtheit des Wortlauts dem nicht entgegensteht.
Ja, in der Tat!
5. Die nationale Vorschrift verstößt jedoch auch gegen das Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts. Das nationale Recht muss daher auch im Verhältnis zwischen Privaten unangewendet bleiben.
Ja!
6. Das Gericht muss den EuGH gemäß Art. 267 AEUV anrufen, um die Unvereinbarkeit einer Vorschrift mit Unionsrecht klären zu lassen, bevor es die Vorschrift unangewendet lassen kann.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Marius
11.7.2022, 15:27:56
Diese ganze Lektion hat so dermaßen löchrige Sachverhalte, dass es zum blinden Herumraten mutiert. Gurkenglas, Quote frustriert im Arsch, ab zur nächsten Lektion.
Lukas_Mengestu
13.7.2022, 13:51:30
Hallo Marius, vielen Dank für Dein Feedback. Es tut uns leid, wenn Dir diese Lektion nicht gefallen hat und Du dadurch Einbußen bei Deiner Lernquote hattest. Wenn Du uns bei der Verbesserung unserer Fälle unterstützen möchtest, kannst Du uns gerne schreiben, welche Informationen Dir in den Sachverhalten konkret gefehlt haben. Aufgaben, die Dir nicht gefallen, kannst Du zudem jederzeit überspringen (über die 3 Punkte in der oberen rechten Ecke). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Marius
13.7.2022, 17:08:54
Hi Lukas, Da hast du natürlich recht: ich war da jetzt nicht allzu konkret. Trotz Schwerpunktsvorlesung „Vertiefung Europarecht“ kenne ich die Altersdiskriminierungsrichtlinie nicht. Kann natürlich neu sein… Entweder ist sie fiktiv, dann sind die Informationen im Sachverhalt quasi nonexistent und ich rate herum „ob XY davon erfasst ist“ oder eben nicht, oder sie ist real. Dann wäre eine Verlinkung aber auch (dejure?) echt hilfreich, um anhand dessen die Fragen vernünftig beantworten zu können. So habe ich hingegen keine Ahnung, keine Infos und rate rum. Ich fand diese Lektion sehr unkonkret.
Lukas_Mengestu
13.7.2022, 18:19:58
Hi Marius, vielen lieben Dank für die Konkretisierung! Die Richtlinie haben wir uns in der Tat nicht ausgedacht. Vielmehr handelt es sich hierbei um die Richtlinie 2000/78/EG, die auch die Grundlage für unser AGG ist. Aber in der Tat waren die Fragen hier ohne die entsprechende Verlinkung nur schwer zu beantworten, weswegen wir diese nun ergänzt haben :-) Sollte Dir bei anderen Aufgaben noch einmal etwas fehlen, so zögere bitte nicht, uns wieder darauf hinzuweisen. Dann können wir die entsprechenden Ergänzungen vornehmen. Herzlichen Dank und beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lord Denning
4.1.2024, 16:51:33
Ich stimme dem Gesagten zu. Dir letzten beiden Aufgaben (die Folgenden habe ich noch nicht gemacht) waren irgendwie nicht kohärent und die Informationen schwer nachzuvollziehen. Es wäre super, wenn ihr die Aufgaben irgendwie nochmal überprüft.
Blotgrim
14.11.2022, 00:17:41
Hier müsste vielleicht noch erwähnt werden, was in 622 Abs.2 a.F. steht. Ohne dass zu wissen muss man raten ob es gegen die Richtlinie verstößt Lg
Lukas_Mengestu
14.11.2022, 10:08:08
Hallo Blotgrim, in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB hieß es: "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt." Da es auf den genauen Wortlaut nicht ankam, haben wir das im Sachverhalt lediglich paraphrasiert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team